Einreise in die Schweiz

Folgende Personen können aus der Ukraine in die Schweiz einreisen:

  • schutzsuchende ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen (Ehegatten, Partner, minderjährige Kinder und andere Verwandte, die zum Zeitpunkt der Flucht ganz oder teilweise unterstützt wurden), die vor dem 24. Februar in der Ukraine wohnhaft waren
  • schutzsuchende Personen anderer Nationalitäten oder Staatenlose (jeweils mit ihren Familienangehörigen), die vor dem 24. Februar einen internationalen oder nationalen Schutzstatus in der Ukraine hatten
  • schutzsuchende Personen (jeweils mit ihren Familienangehörigen), die eine gültige Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung belegen können und nicht dauerhaft in ihre Heimatländer zurückkehren können

Die Personen melden sich bei einem der Verfahrenszentren in der Schweiz. Der Bund prüft die Voraussetzungen für den Schutzstatus „S“. https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/asyl/adressen.html

Sie können sich zu den Schalteröffnungszeiten beim Amt für Migration des Kantons Luzern melden. Nehmen sie folgende Unterlagen mit:

  • Entscheid des SEM über den S-Status (für jede Person, die einen Ausweis erhalten will)
  • Ausweis über die Identität (Reisepass, ID, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw.).

Die Information wurde von der Website des Migrationsamts Luzern genommen. 


Hier finden sie weitere Nützliche Informationen und es werden einige Fragenbeantwortet: 

Startseite (admin.ch)

Інформація для осіб з України, що потребують захисту (admin.ch)

Fragen und Antworten zur Ukraine-Krise (admin.ch)

Informationen zu den einzelnen Kantonen: 220411_Ukraine-Informationen_der_Kantone.pdf (fluechtlingshilfe.ch)

Gastfamilien: Gastfamilien für ukrainische Geflüchtete (fluechtlingshilfe.ch)

Vermittlung von Unterkünften an Schutzsuchende aus der Ukraine – Ukraine Campax